| |||
| 1. Allgemeines | |||
| 1.1. Die
Grundlagen der Geschäftsbeziehungen zwischen
Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmer bilden das Recht der
Bundesrepublik Deutschland sowie die nachfolgenden
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CWSM GmbH
". 1.2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen CWSM GmbH und dem Auftraggeber - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt CWSM GmbH nicht an, es sei denn, CWSM GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 1.3. Durch Unterschriftsleistung auf dem Auftrag oder Bestätigung im Internet gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CWSM GmbH als vereinbart.
| |||
| 2. Vertragsabschluss und Rücktritt | |||
| 2.1. Alle Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann
als angenommen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang
von CWSM GmbH schriftlich bestätigt oder die Lieferung
bereits ausgeführt wurde. 2.2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsantrag bzw. Abschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Auftragsänderungen können nur in gegenseitiger Vereinbarung durchgeführt werden und bedürfen ebenfalls der Schriftform. 2.3. Bei Bestellungen des Auftraggebers über das Internet verpflichtet sich CWSM GmbH diese zu den Bedingungen der Website von CWSM anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist CWSM GmbH zum Rücktritt berechtigt. 2.4 . Der Auftraggeber ist nach Bestellung von Hard- und Software bei CWSM GmbH 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auftragswertes, mindestens aber 15€ erhoben. Für Vertragsabschluss und Rücktritt von Schulungen gilt Absatz 2.12 dieser AGB. 2.5. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. 2.6. CWSM GmbH behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, das die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet. 2.7. Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertraglichen Leistungsinhalts verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang. 2.8. (1) Eine Verlängerung der Lieferzeit tritt auch ein bei Vorliegen außerhalb des Willens von CWSM GmbH liegenden unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, etc. oder Verzögerungen oder Ausfällen bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an CWSM GmbH Streik bzw. Aussperrung bei CWSM GmbH (2) Sinngemäß gilt Absatz 1 auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von CWSM GmbH vorliegen. (3) In den Fällen des Absatzes 1 bleiben die Rechte des Kunden aus §323 BGB unberührt. 2.9. Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von CWSM GmbH verschuldet, ist CWSM GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen CWSM GmbH zu. 2.10. Wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist CWSM GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung die Vorbehaltsware zurückzufordern. 2.11. CWSM GmbH kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertraggegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck unerheblich eingeschränkt wird. 2.12. Für vereinbarte Schulungsleistungen gelten folgende Bedingungen: Bei einer Stornierung des Auftraggebers später als 7 Tage vor Kursbeginn sind 50% der Gebühren zu entrichten, bei späteren Absagen oder bei Fernbleiben vom Kurs berechnen wir die volle Teilnehmergebühr. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns das Recht einer Absage des Kurses vor, bereits eingezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Bei Ausfall eines Kurses aus technischen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Krankheit des Dozenten) bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber der CWSM GmbH. Wir bemühen uns in diesen Fällen um Ausweichtermine für die entsprechenden Kurse. Eingezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet.
| |||
| 3. Lieferung | |||
| 3.1. Ist keine andere
Lieferform vereinbart, erfolgt Abholung der Ware durch den
Auftraggeber ab Lager CWSM Magdeburg. Die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den
Auftraggeber über, sobald sie dem Auftraggeber übergeben
wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager von CWSM GmbH verlassen hat.
Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Auftraggeber über. 3.2. Die Warenanlieferungen erfolgen, so nicht anders schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst, Spedition oder eigenen Fuhrpark. Sofern keine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers vorliegt, werden alle Lieferungen zugunsten und auf Rechnung des Auftraggebers transportversichert. 3.3. Die Warenanlieferung ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Lieferschein/Rechnung zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung bei uns eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 3.4. Transportschäden sind innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt unter Verwendung eines Schadensmeldungsformulars schriftlich an CWSM GmbH zu melden.
| |||
| 4. Eigentumsvorbehalt | |||
| 4.1. Die gelieferte Ware
steht unter allen Formen des erweiterten
Eigentumsvorbehalts. 4.2. CWSM GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller CWSM GmbH zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor. 4.3. Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird CWSM GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Produkten. 4.4. Der Auftraggeber ist berechtigt die von CWSM GmbH unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit CWSM GmbH tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an CWSM GmbH ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung gegen seine Abnehmer (Käufer) selbst einzuziehen. CWSM GmbH behält sich das Recht vor, dem Abnehmer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von CWSM GmbH die erforderlichen Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers sowie die an ihn veräußerten Waren, mitzuteilen, damit CWSM GmbH dem Abnehmer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. 4.5. Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von CWSM GmbH hinzuweisen. Zusätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, CWSM GmbH unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CWSM GmbH den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass CWSM GmbH in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. 4.6. CWSM GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
| |||
| 5. Preise | |||
Vereinbarte Preise sind
Nettopreise und verstehen sich in €. Die gesetzliche
jeweilige Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet, ebenso
wie die Verpackungs- und Versandkosten.
| |||
| 6. Zahlung | |||
| 6.1. Für die Lieferung
gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen Bar-Nachnahme,
Verrechnungsscheck-Nachnahme, Lastschriftabbuchung oder
Rechnung im Rahmen der von CWSM GmbH gegebenen Limits.
Erstbestellungen erfolgen prinzipiell gegen V- Scheck oder
Bar-Nachnahme. Skonti werden nur akzeptiert, wenn diese
ausdrücklich vereinbart wurden und die Zahlung in der
vereinbarten Frist erfolgt.. 6.2. Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart innerhalb des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung im Zahlungsverzug. 6.3. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig.
| |||
| 7. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung | |||
7.1. Ein Recht der
Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
von CWSM GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
| |||
| 8. Gewährleistung und Haftung | |||
| 8.1. Für alle von uns
vertriebenen Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist
mindestens 24 Monate gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese
Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, jeglichen Fehler der Software
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Vorbehaltlich etwaiger ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung von CWSM
GmbH daher darauf, dass die Eigenschaften der Software
sowie deren Funktion der allgemeinen Produktbeschreibung
entsprechen. 8.2. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. 8.3. Für bestimmte spezielle ausgewiesene Produkte kann CWSM GmbH unter den in 8.2 benannten Voraussetzungen eine Garantieverlängerung von 12 Monaten gewähren. Hierbei handelt es sich um eine Materialgarantie, d.h. vom 25. bis 36. Monat werden dem Auftraggeber bei einer Nachbesserung die Materialkosten erstattet. 8.4. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber CWSM GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Lieferung über die Hotline mitzuteilen. Auf Verlangen muss diese Mängelrüge schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. In diesem Sinne offensichtlich sind Mängel, die so offen zutage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. 8.5. Bei mangelhafter Lieferung ist CWSM GmbH zur Mangelbeseitigung durch kostenlose Nachbesserung, kostenlosen Austausch der fehlerhaften Teile oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber muss zwei Versuche der Mängelbeseitigung des gleichen Mangels dulden. Schlagen Nachbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die anteilmäßige Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. 8.6. CWSM GmbH ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht. 8.7. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die CWSM GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftraggebers stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an CWSM GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung. 8.8. Der Auftraggeber soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, CWSM GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen melden. Auf Wunsch von CWSM GmbH soll die Meldung in beiderseitigem Interesse schriftlich erfolgen. 8.9. Bei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von CWSM GmbH statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, Dokumentation etc.) anzuliefern. 8.10. Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 8.11. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit eine Bearbeitungspauschale von 25€, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt. 8.12. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann. 8.13. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet CWSM nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. 8.14. Bei Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt CWSM GmbH daher keine Haftung. 8.15. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. CWSM GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet CWSM GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. 8.16. Soweit die Haftung von CWSM GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 8.17. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
| |||
| 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand | |||
| 9.1. Erfüllungsort ist Magdeburg 9.2. Als Gerichtsstand wird vereinbart, soweit Auftraggeber/Käufer prorogationsfähig ist, das für den Streitwert zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin/Verkäuferin
| |||
| 10. Teilnichtigkeit | |||
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich
in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Magdeburg, Januar 2002. |